Mitgliedschaft
Die Zugehörigkeit zur DRK- Bergwacht Hessen gliedert sich entsprechend dem
Ausbildungsstand, dem Alter und der Beitrittsabsicht wie folgt:
- Aktive Angehörige der Bergwacht sind Mitglieder des DRK, die die Bergwacht-Ausbildung mit Erfolg durchlaufen haben, einer Bergwachtbereitschaft angehören und von der Leitung der Bergwacht zum Dienst verpflichtet wurden.
- Anwärter der Bergwacht sind Angehörige des DRK, die die Voraussetzungen zum Erwerb der Bergwachtausbildung erfüllen, diese bereits begonnen aber noch nicht vollendet haben und zu diesem Zweck einer Bergwacht Bereitschaft beigetreten sind. Anwärter genießen bis zur Verpflichtung die gemäß Dienstvorschrift eingeschränkten Rechte und Pflichten.
- Jugendliche Angehörige der Bergwacht, die noch nicht 17 Jahre alt sind, werden in der Bergwacht- Jugend organisiert. Sie genießen die Rechte und Pflichten der Jugendlichen im DRK und gestalten ihren Dienst gemäß der Ordnung der Bergwacht- Jugend.
Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit haben, wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsleiter der Bergwacht Bereitschaft Ihrer Region.
- Förderer der Bergwacht sind natürliche und juristische Personen, die die Arbeit der Bergwacht nach eigenem Ermessen finanziell oder in anderer Weise unterstützen. Förderer können ihre Zuwendungen an die jeweilige Bergwacht Bereitschaft oder die Bergwacht Landesleitung richten und werden von dort betreut.